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Verwaltungsstrafverfahren aufgrund einer angeblich unangemeldeten Demonstration

Unterstützte Initiative(n)

Person N

Gegenstand

Verwaltungsstrafe

Behauptete Beeinträchtigung(en)

N organisiert seit längerem Gegendemonstrationen zu Auftritten der Identitären und ähnlichen Gruppierungen, die seit der Pandemie „Spaziergänge“ durch die Stadt organisieren. In einem Fall kam es zu Konflikten mit der Polizei, welche in einem Verwaltungsstrafbescheid wegen Abhaltens einer unangemeldeten Demonstration gegen N mündeten. N bekämpfte diesen Bescheid und bekam vom Landesverwaltungsgericht OÖ recht. Auf den Kosten bleibt N jedoch sitzen.

Verfahrensart(en)

Verwaltungsgerichtliches Beschwerdeverfahren

Status beim BIV

Eröffnet 2024

Zugesagte finanzielle Unterstützung

EUR 1.500,-- (Stand 16.07.2024)