Verwaltungsstrafverfahren aufgrund einer angeblich unangemeldeten Demonstration
Unterstützte Initiative(n)
Person N
Gegenstand
Verwaltungsstrafe
Behauptete Beeinträchtigung(en)
N organisiert seit längerem Gegendemonstrationen zu Auftritten der Identitären und ähnlichen Gruppierungen, die seit der Pandemie „Spaziergänge“ durch die Stadt organisieren. In einem Fall kam es zu Konflikten mit der Polizei, welche in einem Verwaltungsstrafbescheid wegen Abhaltens einer unangemeldeten Demonstration gegen N mündeten. N bekämpfte diesen Bescheid und bekam vom Landesverwaltungsgericht OÖ recht. Auf den Kosten bleibt N jedoch sitzen.
Verfahrensart(en)
Verwaltungsgerichtliches Beschwerdeverfahren
Status beim BIV
Eröffnet 2024
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 1.500,-- (Stand 16.07.2024)