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Tiroler Wolf EuGH Vorabentscheidung

Unterstützte Initiative(n)

ÖKOBÜRO

https://www.oekobuero.at/de/

Gegenstand

In Tirol gibt es eine umstrittene Verordnung, welche Wolfsentnahmen (= Abschuss von Wölfen) regelt. Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat diese Verordnung dem EuGH zur Prüfung der Vereinbarkeit mit EU-Recht, insbesondere mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) vorgelegt. Das ÖKOBÜRO beteiligt sich an diesem Verfahren.

Behauptete Beeinträchtigung(en)

Die Verordnung, welche Wolfsentnahmen regelt, ist stark umstritten. Die Entnahmen sollen dann auf Basis von Bescheiden stattfinden, welche sich auf die Verordnung stützen. Das ÖKOBÜRO betrachtet sowohl die Verordnung selbst, als auch die darauf beruhenden Bescheide als rechtswidrig. Das ÖKOBÜRO sieht darin unter anderem einen Widerspruch zu geltendem EU-Recht (FFH-RL). Diese Frage soll nun vor dem EuGH geklärt werden.

Verfahrensart(en)

Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH

Status beim BIV

Eröffnet 2023

Zugesagte finanzielle Unterstützung

EUR 5.000,-- (Stand 05.01.2023)