Wolfabschuss-Maßnahmen in Kärnten
Unterstützte Initiative(n)
ÖKOBÜRO
Gegenstand
Wolfabschussgenehmigungen in Kärnten: Keine Rechtsmittel bei Ausstellung von „Infoschreiben“
Behauptete Beeinträchtigung(en)
Auf Basis einer (eher allgemein gehaltenen) Verordnung regelt die Kärntner Landesregierung den Abschuss von Wölfen mittels „Infoschreiben“. In diesen wird der Abschuss von „Risikowölfen“ in einem konkretisierten Gebiet und für einen bestimmten Zeitraum genehmigt. Auf Basis dieser Infoschreiben wurden bereits drei Wölfe in Kärnten geschossen. Die Infoschreiben werden jedoch weder auf einer öffentlich zugänglichen Plattform kundgemacht, noch haben anerkannte Umweltorganisationen dagegen ein Rechtsmittel. Die Infoschreiben verstoßen damit mehrfach gegen das Unionsrecht und sind überdies auch völkerrechtswidrig (Verstoß gegen die Aarhus Konvention). ÖKOBÜRO und WWF gehen davon aus, dass es sich bei diesen Infoschreiben rechtlich um Bescheide handelt und hat gegen zwei dieser Infoschreiben bereits Bescheidbeschwerden eingebracht. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten teilt diese Ansicht jedoch nicht und hat die Beschwerden zurückgewiesen sowie die ordentliche Revision ausgeschlossen. Von ÖKOBÜRO wird nun eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof angestrebt.
Verfahrensart(en)
außerordentliche Revision an den VwGH
Status beim BIV
Eröffnet 2023
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 3.000 (Stand 03.04.2023)