Zugang zu Umweltinformationen im Bereich Tierschutz (NÖ)
Unterstützte Initiative(n)
ÖKOBÜRO
Gegenstand
Verweigerung der Herausgabe von Informationen im Zusammenhang mit Tiertransporten
Behauptete Beeinträchtigung(en)
ÖKOBÜRO stellte einen Antrag auf Herausgabe von Umweltinformationen an die Bezirkshauptmannschaft (BH) Zwettl. Der Antrag richtete sich auf Informationen betreffend Tiertransporte. So wurde unter anderem erfragt, wie die Einhaltung der Höchstbeförderungsdauer, sowie die rechtskonforme Ausgestaltung der Transportfahrzeuge überprüft werden. Der Antrag wurde von der BH Zwettl abgewiesen, da nach Ansicht der Behörde Tiertransporte nicht als Umweltinformationen zu qualifizieren seien. Nach „traditioneller“ österreichischer Rechtsauffassung ist nämlich Tierschutz, bei dem es ja um das Tier in seiner Rolle als leidensfähiges Individuum geht, streng vom Artenschutz zu trennen, bei dem es um den Erhalt von Arten und damit um den Erhalt der Biodiversität geht. Das Verständnis der EU Gesetzgebung und der sog. Aarhus Konvention über den Zugang zu Umweltinformationen ist allerding ein anderes, so die beiden NGOs. Nachdem das Landesverwaltungsgericht NÖ die Ansicht der BH Zwettl bestätigt hatte, soll die Frage soll nun vom VwGH geklärt werden. Der BIV unterstützt die Rechtsanwaltskosten für die Ausarbeitung der Revision an den VwGH.
Verfahrensart(en)
außerordentliche Revision an den VwGH
Status beim BIV
Eröffnet 2023
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 3.000 (Stand 03.04.2023)