EK Beschwerde UVP-Umgehung Mattigtal
Unterstützte Initiative(n)
Verein „Lebensraum Mattigtal“
Gegenstand
Beim Ausbau der Bundes- und Landesstraßen im Mattigtal werden jeweils nur kurze Abschnitte des Ausbaus realisiert. Daran anknüpfend wird argumentiert, dass diese jeweils nicht UVP-pflichtig seien. Für sich genommen fallen diese nach dem österr. UVP-Gesetz nicht unter die UVP-Pflicht - nach der UVP-RL sind die Stücke aber zusammenzuzählen, wodurch eine UVP-Pflicht gegeben ist. Diese Frage möchte die Bürgerinitiative geklärt wissen.
Behauptete Beeinträchtigung(en)
Umgehung der UVP-Pflicht
Verfahrensart(en)
Beschwerde an die EU-Kommission
Status beim BIV
Eröffnet 2023
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 7.000,-- (Stand 09.01.2023)