Sie sind hier:

EK Beschwerde UVP-Umgehung Mattigtal

Unterstützte Initiative(n)

Verein „Lebensraum Mattigtal“

Gegenstand

Beim Ausbau der Bundes- und Landesstraßen im Mattigtal werden jeweils nur kurze Abschnitte des Ausbaus realisiert. Daran anknüpfend wird argumentiert, dass diese jeweils nicht UVP-pflichtig seien. Für sich genommen fallen diese nach dem österr. UVP-Gesetz nicht unter die UVP-Pflicht - nach der UVP-RL sind die Stücke aber zusammenzuzählen, wodurch eine UVP-Pflicht gegeben ist. Diese Frage möchte die Bürgerinitiative geklärt wissen.

Behauptete Beeinträchtigung(en)

Umgehung der UVP-Pflicht

Verfahrensart(en)

Beschwerde an die EU-Kommission

Status beim BIV

Eröffnet 2023

Zugesagte finanzielle Unterstützung

EUR 7.000,-- (Stand 09.01.2023)