UVP-Feststellung Speicherkraftwerk Koralm/Stmk
Unterstützte Initiative(n)
ÖKOBÜRO
www.oekobuero.at
Gegenstand
Im Gebiet Koralpe ist das Pumpspeicherkraftwerk Koralm mit einer Turbinenleistung von 960 MW und zwei Staubecken geplant.
Behauptete Beeinträchtigung(en)
Erhebliche Auswirkungen auf ein nicht ausgewiesenes Natura 2000-Gebiet, Umgehung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Verfahrensart(en)
Umweltverträglichkeitsprüfung-Feststellungsverfahren
Status beim BIV
Eröffnet 2016
Geschlossen 2018
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 1.200,-- (Stand 15.9.2017)
Ergebnis
ERFOLG: Das Wasserkraftwerk Koralm ist UVP-pflichtig! Dieses Verfahren betrifft das potentiell größte Kraftwerk Österreichs bzw das zweitgrößte seiner Art in Europa. Entgegen der zweiten Feststellung der stmk Landesregierung konnten mehrere Umweltorganisationen die UVP-Pflicht des Projekts belegen:
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Vorbringen der Umweltorganisationen, wonach es sich bei dem Vorhaben um ein „Wasserkraftwerk“ und nicht um ein „Stauwerk“ handle. Demzufolge sei der für die Vorhabenskategorie „Wasserkraftwerk“ vorgesehene Schwellenwert im UVP-Gesetz bei Weitem überschritten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend durchzuführen.
Der Verwaltungsgerichtshof hat damit der Praxis - dass größere, leistungsstarke Pumpspeicherkraftwerke unter die höherschwellige Vorhabenskategorie „Stauwerk“ subsumiert werden - ein Ende gesetzt und damit eine umfangreiche Umweltprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung für diese Großprojekte sichergestellt.