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Auskunft über Vorschläge zur Effizienzsteigerung Stadt Wien

Unterstützte Initiative(n)

H

Gegenstand

H beantragte bei der Stadt Wien Auskunft über Vorschläge von MitarbeiterInnen der Stadt Wien zu Effizienzmaßnahmen. Er hatte davon in den Medien gelesen. Die Stadt Wien verweigerte ihm jedoch die Information. Laut Verwaltungsgericht Wien handelt es sich lediglich um interne Informationen, die nicht unter das Auskunftspflichtgesetz fallen.

Behauptete Beeinträchtigung(en)

Unzulässige Auskunftsverweigerung, Verletzung des Rechts auf Information gem Art 10 EMRK

Verfahrensart(en)

Außerordentliche Revision

Status beim BIV

Eröffnet 2017
Geschlossen 2019

Zugesagte finanzielle Unterstützung

EUR 600,-- (Stand 31.7.2019)

Ergebnis

ERFOLG: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 29. Mai 2018 das Recht auf Informationen für JournalistInnen und NGOs als "social watchdogs" gestärkt. Ihnen sind nicht nur „Auskünfte“ zu erteilen. Es ist auch Zugang zu Dokumenten zu gewähren. Eine pauschale Auskunftsverweigerung ist nicht zulässig. Bei der Abwägung zwischen Geheimhaltungs- und Öffentlichkeitsinteresse überwiegt im Zweifel das Interesse der Öffentlichkeit. Auch verwaltungsinterne Akten sind von den Behörden herauszugeben. (2.7.2018)

Downloads

VwGH 29.5.2018, Ra 2017/03/008