Schadenersatzforderung wegen Antrags auf baupolizeiliche Maßnahmen
Unterstützte Initiative(n)
Nachbarin J
Gegenstand
Familie J lebt in einem Haus zwischen zwei Schweinemastbetrieben. Wegen der großen Immissionsbelastungen beantragte sie die Beseitigung von drei Futtersilos. Die Gemeinde lehnte den Antrag ab. J wandte sich daraufhin an das Landesverwaltungsgericht Steiermark. Nachdem J von der Richterin belehrt wurde, dass der Antrag keine Aussicht auf Erfolg habe, zog sie ihn zurück. Nun verlangt die Gegenseite rund EUR 9.000,-- Schadenersatz für die entstandenen Verfahrenskosten.
Behauptete Beeinträchtigung(en)
Die Honorar-Forderung der Gegenseite ist nicht gerechtfertigt. Im Verwaltungsverfahren gilt die Regel, dass jede Verfahrenspartei ihre Kosten selbst zahlt.
Verfahrensart(en)
Abwehr eines Schadenersatzverfahrens
Status beim BIV
Eröffnet 2017
Geschlossen 2020
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 1.100,-- (Stand 31.7.2019)