Antrag auf Feinstaubmaßnahmen II
Unterstützte Initiative(n)
Familie H
Gegenstand
Familie H wohnt in einem Gebiet in Graz, in dem die Feinstaubgrenzwerte seit Jahren überschritten werden.
Behauptete Beeinträchtigung(en)
Die Grenzwertüberschreitung ist eine Gefahr für die Gesundheit. Der Landeshauptmann ergreift unzureichende verkehrsbezogene Maßnahmen zur Senkung der Feinstaubbelastung wie zum Beispiel die Erlassung einer „Umweltzone“.
Verfahrensart(en)
Antrag auf Ergänzung des Luftreinhalteplans und der Maßnahmenverordnung unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union
Status beim BIV
Eröffnet 2012
Geschlossen 2018
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 7.000,-- (Stand 31.1.2018)
Ergebnis
ERFOLG: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom Mai 2015 war ein rechtlicher Meilenstein. Wie schon das deutsche Bundesverwaltungsgericht im September 2013 kompensiert er mit seiner Entscheidung die Untätigkeit des Gesetzgebers, Betroffenen einen Klagsweg gegen die Untätigkeit der Verwaltungsbehörde zu eröffnen. Allerdings reagierte das Landesverwaltungsgericht nur schleppend, der Landeshauptmann zunächst gar nicht. Kein gutes Zeugnis für den Rechtsstaat Österreich. Die Säumnisbeschwerde vom Juni 2016 sollte hier „nachhelfen“. Der am 22.9.2016 „vorab“ übermittelte negative Landeshauptmann-Bescheid wurde von Familie Hoffmann bekämpft. Der Verweis des Landeshauptmannes auf zukünftig geplante Maßnahmen wie die Beschlussfassung eines neuen Maßnahmenprogramms nach § 9a IG-L im Jahre 2016 und die „Überarbeitung des Luftreinhalteprogrammes 2014“ bestätigten ja indirekt den Handlungsbedarf.
In seiner zweiten Entscheidung vom Mai 2017 entschied das Landesverwaltungsgericht abermals gegen die Familie Hoffmann. Es berief sich dabei auf die „guten“ Feinstaubwerte von 2014 sowie 2016 und ignorierte das „schlechte“ Jahr 2015. Die außerordentliche Revision dagegen war erfolgreich.
ERFOLG: Die zweite Verwaltungsgerichtshof-Entscheidung vom Oktober 2017 war abermals ein Etappenerfolg für die Familie Hoffmann. Die Landesverwaltungsgerichts-Entscheidung wurde aufgehoben. Die Strategie des Landeshauptmannes der Stmk, die vom Landesverwaltungsgericht gedeckt und bestätigt wurde, nur die "guten" Feinstaubjahre 2014 und 2016 heranzuziehen und das "schlechte" Feinstaubjahr 2015 unter den Tisch zu kehren, war mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar.
Im Herbst 2017 wurde vom Umweltbundesamt der Jahresbericht für das „gute“ Feinstaubjahr 2016 vorgelegt. Dies nahm das Landesverwaltungsgericht zum Anlass, Anfang Jänner 2018 eine Entscheidung zu treffen und den Antrag auf weitere Feinstaubmaßnahmen zurückzuweisen. Die Familie Hoffmann wird dagegen kein außerordentliches Rechtsmittel ergreifen, da die Erfolgsaussichten zu ungewiss sind. Wie in der Stellungnahme an das Landesverwaltungsgericht vom Dezember 2017 dargestellt (siehe oben), spricht sehr viel dafür, von einer nachhaltigen Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte erst nach drei „guten“ Jahren zu sprechen. Jedoch ist unsicher ob der Verwaltungsgerichtshof seine Fixierung auf das Jahr, das letzte vorliegende Berichtsjahr, aufgibt. Der Unterstützungsfall wurde daher geschlossen.
ERGEBNIS: Mit dem gegenständlichen Verfahren wurde betroffenen Bürger/innen ein gesicherter Rechtsweg, Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen aus Luftschadstoffen zu begehren, erschlossen. Eine gesetzliche Regelung zur effektiveren Rechtswahrnehmung steht noch immer aus.
Downloads
Antrag auf Feinstaubmaßnahmen 03/2013 (PDF)
Pressespiegel 03/2013 (PDF)
Negativer Bescheid Landeshauptmann 08/2013 (PDF)
Berufung 09/2013 (PDF)
Presseartikel 11/2013 (PDF)
Abweisung LVwG 06/2014 (PDF)
Revision 07/2014 (PDF)
Gutachten Dr.in Giera 07/2014 (PDF)
Fachgutachten Dr. Vrtala 07/2014 (PDF)
Replik Revisionsbeantwortung 01/2015 (PDF)
VwGH spricht Recht zu 05/2015 (PDF)
Pressespiegel 06/2015 (PDF)
Editorial RdU 2015 (PDF)
Presseartikel 06/2015 (PDF)
Landesverwaltungsgericht 11/2015 (PDF)
Säumnisbeschwerde 06/2016 (PDF)
Bescheid Landeshauptmann 09/2016 (PDF)
Bescheidbeschwerde 10/2016 (PDF)
Landesverwaltungsgericht 5/2017 (PDF)
Revision 7/2017 (PDF)
Kleine Zeitung: Feinstaub-Causa vor Höchstgericht 8/2017 (PDF)
VwGH hebt negative Entscheidung des LVwG auf 10/2017 (PDF)
Feinstaub Graz - Pressespiegel zu VwGH-Entscheidung im November 2017 (PDF)
Landesverwaltungsgericht 1/2018 (PDF)