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Geburtsurkunde von Adoptivkindern lesbischer Paare - OÖ

Unterstützte Initiative(n)

A, B und C

Gegenstand

Bei Stiefkindadoptionen in lesbischen Paaren tragen die österreichischen Standesämter die Adoptivmutter nicht als Mutter in die Geburtsurkunde des Kindes ein sondern als Vater/Wahlelternteil.

Behauptete Beeinträchtigung(en)

Bloßstellung des Adoptionsverhältnisses, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches der Familie und Verletzung des Rechts auf Nichtdiskriminierung.

Verfahrensart(en)

Verfahren nach dem Personenstandsgesetz

Status beim BIV

Eröffnet 2015
Geschlossen 2016

Zugesagte finanzielle Unterstützung

EUR 1.310,-- (Stand 12.05.2016)

Ergebnis

Das Verfahren war nicht erfolgreich. Die Höchstgerichte lehnten die Behandlung der Beschwerde mit der Begründung ab, dass die Eintragung in die Rubrik „Vater/Wahlelternteil“ bzw. „Vater/Elternteil“ nicht dahingehend zu verstehen sei, dass die Adoptivmutter als „Vater“ des Kindes bezeichnet wird. Auf die Offenlegung des Adoptionsverhältnisses geht der Verfassungsgerichtshof mit keinem Wort ein (VfGH 28.09.2015, E 1146/2015-12, E 335/2015-15; VwGH 15.12.2015, Ro 2015/01/0011-5).