Geburtsurkunde von Adoptivkindern lesbischer Paare - OÖ
Unterstützte Initiative(n)
A, B und C
Gegenstand
Bei Stiefkindadoptionen in lesbischen Paaren tragen die österreichischen Standesämter die Adoptivmutter nicht als Mutter in die Geburtsurkunde des Kindes ein sondern als Vater/Wahlelternteil.
Behauptete Beeinträchtigung(en)
Bloßstellung des Adoptionsverhältnisses, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches der Familie und Verletzung des Rechts auf Nichtdiskriminierung.
Verfahrensart(en)
Verfahren nach dem Personenstandsgesetz
Status beim BIV
Eröffnet 2015
Geschlossen 2016
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 1.310,-- (Stand 12.05.2016)
Ergebnis
Das Verfahren war nicht erfolgreich. Die Höchstgerichte lehnten die Behandlung der Beschwerde mit der Begründung ab, dass die Eintragung in die Rubrik „Vater/Wahlelternteil“ bzw. „Vater/Elternteil“ nicht dahingehend zu verstehen sei, dass die Adoptivmutter als „Vater“ des Kindes bezeichnet wird. Auf die Offenlegung des Adoptionsverhältnisses geht der Verfassungsgerichtshof mit keinem Wort ein (VfGH 28.09.2015, E 1146/2015-12, E 335/2015-15; VwGH 15.12.2015, Ro 2015/01/0011-5).