Umweltberatung – Umgehung Dienstverhältnis
Unterstützte Initiative(n)
Initiative Abfallberatung
Gegenstand
AbfallberaterInnen haben jahrelang mittels jeweils befristeten Werkverträgen für die Stadt Wien gearbeitet. 2012 wurden die Konditionen weiter verschlechtert, sodass eine Fortsetzung des prekären Arbeitsverhältnisses nicht mehr akzeptabel war. Da die AbfallberaterInnen mittels Gewerbeschein „selbständig“ gearbeitet hatten, erhalten sie kein Arbeitslosengeld.
Behauptete Beeinträchtigung(en)
Umgehung von Dienstverhältnissen, rechtswidrige Kettenverträge, Einstellung einer ehemaligen Abfallberaterin an einer minder qualifizierten Position als Betriebsassistentin in handwerklicher Verwendung
Verfahrensart(en)
Arbeitsgerichtliches Verfahren
Status beim BIV
Eröffnet 2013
Geschlossen 2018
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 7.000,-- (Stand 31.1.2018)
Ergebnis
Das vom BIV unterstützte Verfahren war erfolgreich. Das Arbeitsgericht stellte 2013 fest, dass die jeweils befristeten Werkverträge der AbfallberaterInnen der Stadt Wien ein Dienstverhältnis begründeten. Frau B stand daraufhin in einem Dienstverhältnis mit der Stadt Wien.
Da ihre Einstufung nicht ihrer Tätigkeit und Ausbildung entsprach, startete B einen Folgeprozess. Das Gericht folgte jedoch dem Standpunkt der Stadt Wien, nämlich dass es bei der Einstufung auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit ankommt. B ist mit der Auffassung, dass es auf die bei der Einstellung erforderliche Ausbildung ankomme, nicht durchgedrungen. Es wurde schließlich ein Vergleich geschlossen, wonach sich die Stadt Wien u.a. dazu verpflichtete, ungerechtfertigt zurückbehaltenes Entgelt zu bezahlen.