No Pegida – Demo 2015 W
Unterstützte Initiative(n)
A und B
Gegenstand
A und B wurden am 2. Februar 2015 im Zuge der Demonstration „No Pegida“ polizeilich eingekesselt und der Freiheit beraubt. Die Freiheitsentziehung konnte erst nach Identitätsfeststellung und Durchsuchung beendet werden.
Behauptete Beeinträchtigung(en)
Verletzung des Rechts auf persönliche Freiheit, Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit und Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung
Verfahrensart(en)
Maßnahmenbeschwerden
Status beim BIV
Eröffnet 2015
Geschlossen 2016
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 1.774,40 (Stand 12.05.2016)
Ergebnis
Über die zwei gleich gelagerten Fälle wurde zunächst in der Causa A eine Entscheidung gefällt. Da die verfassungswidrige Passage des § 106 Abs 1 StPO per 21. Dezember 2016 aufgehoben wurde, aber bis dahin quasi „immunisiert“ war (siehe VfGH 30.06.2015, G 233/2014, G 5/2015), konnten nur noch andere Verfassungswidrigkeiten aufgegriffen werden. Es erschien daher angemessen, nur noch das Verfahren von A weiterzuführen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof den Verfahrenshilfeantrag von A mangels Erfolgsaussichten abgewiesen hatte, wurde von weiteren Rechtsschritten abgesehen. Der fragliche Polizeieinsatz erscheint jedoch in Hinblick auf wichtige politische Grundrechte wie Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit und Meinungsäußerungsfreiheit sowie den Schutz der persönlichen Freiheit problematisch. Abgeordneter Steinhauser hat dazu zwei parlamentarische Anfragen eingebracht.