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Beschwerde Mindestsicherung Bgld

Unterstützte Initiative(n)

Familie H und G

Gegenstand

Die in Österreich anerkannten Flüchtlinge sind durch die neuen Bestimmungen im bgld. Mindestsicherungsgesetz akut armutsgefährdet. Die §§ 10a und 10b sehen eingeschränkte, sehr deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle liegende Richtsätze für Personen vor, die sich in den letzten sechs Jahren weniger als fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben. Außerdem deckeln sie den monatlichen Mindestsicherungsbezug pro Haushalt mit EUR 1.500,--.

Behauptete Beeinträchtigung(en)

Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, Verstoß gegen das im Bundesverfassungsgesetz zur Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassistischer Diskriminierung gewährleistete Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander.

Verfahrensart(en)

Verwaltungsverfahren, VfGH-Beschwerden

Status beim BIV

Eröffnet 2017
Geschlossen 2019

Zugesagte finanzielle Unterstützung

EUR 4.500,-- (Stand 31.7.2019)

Ergebnis

ERFOLG: Der Verfassungsgerichtshof hob die Bestimmungen mit Erkenntnis vom 1.12.2018 wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz auf.

Downloads

Erkenntnis des LVwG Burgenland vom 22.2.2018 (§ 10a Bgld MSG)
Erkenntnis des LVwG Burgenland vom 23.2.2018 (§§ 10a, 10b Bgld MSG)
VfGH-Beschwerde (§ 10a Bgld MSG)
VfGH-Beschwerde (§§ 10a, 10b Bgld MSG)
Erkenntnis des VfGH