Beschwerde Mindestsicherung Bgld
Unterstützte Initiative(n)
Familie H und G
Gegenstand
Die in Österreich anerkannten Flüchtlinge sind durch die neuen Bestimmungen im bgld. Mindestsicherungsgesetz akut armutsgefährdet. Die §§ 10a und 10b sehen eingeschränkte, sehr deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle liegende Richtsätze für Personen vor, die sich in den letzten sechs Jahren weniger als fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben. Außerdem deckeln sie den monatlichen Mindestsicherungsbezug pro Haushalt mit EUR 1.500,--.
Behauptete Beeinträchtigung(en)
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, Verstoß gegen das im Bundesverfassungsgesetz zur Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassistischer Diskriminierung gewährleistete Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander.
Verfahrensart(en)
Verwaltungsverfahren, VfGH-Beschwerden
Status beim BIV
Eröffnet 2017
Geschlossen 2019
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 4.500,-- (Stand 31.7.2019)
Ergebnis
ERFOLG: Der Verfassungsgerichtshof hob die Bestimmungen mit Erkenntnis vom 1.12.2018 wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz auf.
Downloads
Erkenntnis des LVwG Burgenland vom 22.2.2018 (§ 10a Bgld MSG)
Erkenntnis des LVwG Burgenland vom 23.2.2018 (§§ 10a, 10b Bgld MSG)
VfGH-Beschwerde (§ 10a Bgld MSG)
VfGH-Beschwerde (§§ 10a, 10b Bgld MSG)
Erkenntnis des VfGH