100-Mitglieder-Schranke für Umweltorganisationen in UVP Verfahren
Unterstützte Initiative(n)
Forschungsgemeinschaft Wilhelminenberg
www.fgwi.eu
Gegenstand
Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz enthält seit 2018 eine Klausel, dass Umweltorganisationen mind. 100 Mitglieder haben müssen, um Parteistellung in Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren zu erlangen. Mangels ausreichender Mitgliederanzahl verlor die Initiative ihre seit dem Jahr 2013 bestehende Anerkennung gem § 19 Abs 7 UVP.
Behauptete Beeinträchtigung(en)
Unsachliche Beschränkung des Rechts auf Beteiligung und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Verfahrensart(en)
Außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof
Status beim BIV
Eröffnet 2021
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 4.693,20 (Stand 30.11.2021)