Maßnahmenbeschwerde Demo gegen WKR-Ball
Unterstützte Initiative(n)
R und J
Gegenstand
R und J nahmen 2010 an einer Demonstration gegen den Ball des Wiener Korporationsringes in der Wiener Hofburg teil. Durch polizeiliche Einkesselung wurden die DemonstationsteilnehmerInnen mehrere Stunden am Verlassen des Versammlungsortes gehindert.
Behauptete Beeinträchtigung(en)
Verletzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit, Verletzung des Rechts auf persönliche Freiheit durch die polizeiliche Einkesselung, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung durch die gezielte Anwendung von Pfefferspray, gewaltsames Abdrängen durch den Polizeikordon und die Hinderung daran trotz Nierenleidens die Notdurft zu verrichten
Verfahrensart(en)
Maßnahmenbeschwerdeverfahren
Status beim BIV
Eröffnet 2010
Geschlossen 2014
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 9.539,31 (Stand 23.09.2014)
Ergebnis
Die Maßnahmenbeschwerden der beiden betroffenen Studentinnen blieben erfolglos. Sowohl der Verfassungsgerichtshof (VfGH 07.06.2013, B279/2013-5) als auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH 23.09.2014, 2013/01/0114-2) lehnten die Behandlung der Beschwerden ab. Der angefochtene Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats ist nicht weiter bekämpfbar.