Bettelverbot OÖ
Unterstützte Initiative(n)
M, BettelLobby OÖ
Gegenstand
M, rumänischer Staatsangehöriger, wurde am 15. und 25.11.2016 in Linz wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Bettelns zu EUR 100,-- Geldstrafe verurteilt.
Behauptete Beeinträchtigung(en)
Aus dem Umstand, dass M als rumänischer Staatsbürger nach Österreich gereist ist, kann kein „gewerbsmäßiges“ Betteln abgeleitet werden. Verletzung der Freiheit der Meinungsäußerung und des Rechts auf Gleichbehandlung. Die Regelung ist außerdem verfassungswidrig bzw. wird sie willkürlich und nicht nachvollziehbar angewendet.
Verfahrensart(en)
Beschwerden an Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof
Status beim BIV
Eröffnet 2017
Geschlossen 2018
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 2.693,20 (Stand 31.1.2018)
Ergebnis
Das Verfahren gegen den Vorwurf des „gewerbsmäßigen" Bettelns gem § 1a Abs 2 OÖ Polizeistrafgesetz war nicht erfolgreich. Sowohl Verfassungsgerichtshof (VfGH E 1675-1676/2017-5) als auch Verwaltungsgerichtshof (Ra 2017/03/0112 bis 0113-3) lehnten es ab, sich mit den Vorbringen auseinanderzusetzen.