WWF-Stellungnahme EuGH-Durchsetzung WRRL
Unterstützte Initiative(n)
ÖKOBÜRO, WWF
www.oekobuero.at
www.wwf.at
Gegenstand
Die Ötztaler Wasserkraft GmbH plant die Errichtung eines Wasserkraftwerks zwischen Tumpen und Habichen an der Ötztaler Ache in Tirol
Behauptete Beeinträchtigung(en)
Die österreichischen Behörden versagten dem WWF die Parteistellung im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren (Verletzung von Artikel 9 Absatz 3 der Aarhus-Konvention und der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union).
Verfahrensart(en)
Wasserrechtsverfahren
Status beim BIV
Eröffnet 2016
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 8.833,60-- (Stand 31.12.2020)
Ergebnis
ERFOLG: Das erste Ziel, volle Mitsprache im wasserrechtlichen Verfahren, hat der WWF erreicht. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seiner Entscheidung vom 20.12.2017 klargestellt, dass Umweltorganisationen in Österreich auch bei Projekten unterhalb der Schwelle für Umweltverträglichkeitsprüfungen beteiligt werden müssen.
Auch wenn die Entscheidung des Gerichtshofes nur mehr in der ursprünglich verbundenen Rechtssache C-664/15 (Protect) ergangen ist, ist sie auch auf die Schriftsätze und die Beteiligung des WWF und dessen RechtsvertreterInnen zurückzuführen, deren Honorare der BIV übernommen hatte.
Auf diese Entscheidung wird nun auch der österreichische Gesetzgeber reagieren müssen. Aufgrund des Vorrangs des Unionsrechts und dessen unmittelbarer Wirkung wird das Judikat in allen laufenden wasserrechtlichen Verfahren schlagend werden. Für den aktuellen Fall Tumpen-Habichen bedeutet dies jedenfalls, dass der WWF die Vorgaben zum Schutz der Fließgewässer bereits im Behördenverfahren als Partei geltend machen kann.