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Durchsetzung der Wohnzonen-Widmung durch die Anrainer im Bauverfahren

Unterstützte Initiative(n)

Anrainer:innen

Gegenstand

Für die Schaffung von Airbnb Wohnungen wurde vom Investor eine Baubewilligung für dafür vorgesehene Umbaumaßnahmen beantragt. Der Umstand, dass sich das Gebäude in einer Wohnzone befindet, in der Kurzzeitvermietungen unzulässig sind, wurde im Verfahren nicht als Beschwerdegrund der Nachbar:innen zugelassen. Ziel ist es durchzusetzen, dass Nachbar:innen die Einhaltung der Bestimmung über Wohnzonen als subjektives Recht im Bauverfahren geltend machen können. Diese Frage wird im Rahmen einer VfGH-Beschwerde thematisiert.

Behauptete Beeinträchtigung(en)

Verstoß gegen den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan bzw. die Wohnzonenfestlegung

Verfahrensart(en)

VfGH-Beschwerde in Zusammenhang mit einem Baubewilligungsverfahren

Status beim BIV

Eröffnet 2022

Zugesagte finanzielle Unterstützung

EUR 3.720,-- (Stand 03.08.2022)