Reisepass für Intersexuelle
Unterstützte Initiative(n)
A
Gegenstand
A ist weder männlich noch weiblich sondern von Geburt an intergeschlechtlich. A hat daher die Ausstellung eines Reisepasses mit dem Geschlechtseintrag „X“ beantragt. Der Antrag wurde abgewiesen.
Behauptete Beeinträchtigung(en)
Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Verletzung des Rechts auf Dokumente, die dem gelebten Geschlecht entsprechen, Verstoß gegen das Recht auf Datenwahrheit (§ 1 DSG)
Verfahrensart(en)
Verfahren nach dem Passgesetz
Status beim BIV
Eröffnet 2016
Geschlossen 2019
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 1.000,-- (Stand 31.7.2019)
Ergebnis
ERFOLG: Die Stadt Wien stellte A einen Reisepass mit dem Geschlechtseintrag „X“ aus.