A5 Nord Mitte
Unterstützte Initiative(n)
Bürgerinitiative „A5 Mitte“
Gegenstand
A5 Nordautobahn im Abschnitt von Schrick bis Poysbrunn (NÖ)
Behauptete Beeinträchtigung(en)
Lärmbelästigung, Luftschadstoffbelastungen, Verschmutzung der Bäche und der Natur und Gefährdung des Lebensraumes bedrohter Fische durch die Straßenabwässer insbesondere durch Salz. Es wurde keine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt (Verletzung der Espoo-Konvention). Zudem handle es sich um ein überdimensioniertes Autobahnvorhaben, das nicht wirtschaftlich sei.
Verfahrensart(en)
Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren, Wasserrechtsverfahren
Status beim BIV
Eröffnet 2009
Geschlossen 2016
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 7.553,80 (Stand 30.11.2016)
Ergebnis
Die Initiative zog im Sommer 2014 alle Rechtsmittel zurück: „Wir kapitulieren vor dem Druck und den sehr persönlichen Angriffen, denen wir – und viele der 220 Unterstützer der Bürgerinitiative – in den vergangenen Wochen ausgesetzt waren. Wir hätten gerne vor den besseren Argumenten kapituliert. Aber eine sachliche Auseinandersetzung war nicht mehr möglich.“
Wie sehr u.a. die wasserrechtlichen Einsprüche der Bürgerinitiative berechtigt gewesen waren, zeigte sich auch daran, dass die ASFINAG für die später eingereichte Autobahn-Umfahrung Drasenhofen ein Dreikammer-Abwasser-Behandlungssystem für die Straßenabwässer vorsah (siehe näher Jahresbericht 2013 (PDF)).