Anerkennung von ausländischen Eheschließungen
Unterstützte Initiative(n)
X und XX
Gegenstand
Die in den Niederlanden geschlossene Ehe der beiden niederländischen Staatsbürger X und XX wird in Österreich nur als Eingetragene Partnerschaft anerkannt. Wegen laufender Infragestellung ihrer Ehe wollten die zwei in Österreich niedergelassene Holländer diese in Österreich wiederholen. Dies wurde ihnen vom Standesamt und vom Landeshauptmann verwehrt.
Behauptete Beeinträchtigung(en)
Diskriminierung auf Grund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung
Verfahrensart(en)
Verfahren nach dem Gesetz über das Internationale Privatrecht
Status beim BIV
Eröffnet 2013
Geschlossen 2015
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 1.000,00 (Stand 31.12.2015)
Ergebnis
Keine Wiederholung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Österreich für homosexuelle Personen möglich: Sowohl der Verfassungsgerichtshof (VfGH 12.03.2014, B166/2013) als auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH 29.10.2014, 2013/01/0022) bestätigten diese Entscheidung.